Reiserücktrittskostenversicherung
Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie zudem im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise ab. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel darüber hinaus die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung sowie mögliche Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen. Die Reiserücktrittkostenversicherung ist mit Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.
Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung (Auszug)
- Übernahme Stornogebühren
- Übernahme der Rückreisekosten bei Reiseabbruch
Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden