Auslandskrankenversicherungen

Auslandskrankenversicherung für die USA
mit Bernhard Reise für Roadtrips, den Grand Canyon & die Straßen New Yorks

  • Ambulante & stationäre Behandlung
  • Krankenrücktransport inklusive
  • Als Einzel- oder Jahresversicherung – ganz nach Ihrem Bedarf
  • Digitale Vertragsverwaltung – flexibel & papierlos

Die Einzelreise-Krankenversicherung von Bernhard Reise kostet ab 2,50 € pro Person und Tag

► Jetzt Auslandskrankenversicherung für die USA abschließen

  • Weltweiter
    Reiseschutz
  • 70 Jahre
    Erfahrung
  • 21.500
    Kunden
  • Günstige
    Rahmentarife

Unser Ratgeber zur Auslandskrankenversicherung für die USA

USA - die Vereinigten Staaten von Amerika sind das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ und haben als drittgrößtes Land der Erde enorm viel als Reiseziel zu bieten: Highlights für jeden Reisenden sind natürlich Städte wie New York, Washington oder San Francisco. Aber auch Naturliebhaber kommen bei den großartigen, weiten Landschaften und Küstenstreifen mit vielen Nationalparks zwischen Ost- und Westküste voll auf ihre Kosten.

Warum solltest Du eine Auslandskrankenversicherung für die USA abschließen?

 

Als deutscher Staatsbürger ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für die USA unbedingt erforderlich. In den Vereinigten Staaten von Amerika besteht kein Versicherungsschutz durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Ein Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt müssen direkt vor Ort selbst bezahlt werden, ebenso ein Rücktransport nach Deutschland, zusätzlich benötigte Behandlungen und Medikamente. Das kann sehr kostspielig werden. Bernhard Reise vermittelt als Versicherungsmakler Auslandskrankenversicherungen, deren Geltungsbereich die USA und Kanada ausdrücklich einschließt.

Geltungsbereich: USA und Kanada sind gesondert zu vereinbaren

Die über Bernhard Reise vermittelte Auslandsreisekrankenversicherung der Würzburger Versicherungs-AG gilt weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands eintreten – ausgenommen sind die USA und Kanada. Für diese beiden Länder besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn er gesondert vereinbart und im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert ist (Ziffer 1.4 a AVB-BA-AR-2009).

Ein Tarif ohne diesen Einschluss leistet bei einer Erkrankung in den USA nicht. Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalt und Rücktransport wären in diesem Fall vollständig selbst zu tragen.

Beim Abschluss ist daher der Tarif einschließlich USA und Kanada zu wählen. Im Tarifrechner von Bernhard Reise wird der Geltungsbereich vor dem Abschluss ausgewiesen, nachlesen lässt er sich außerdem im Versicherungsschein.

Behandlungskosten im Ausland

So teuer kann eine Behandlung in den USA sein

Direkter Kostenvergleich zwischen den USA und Thailand anhand typischer medizinischer Behandlungen.

USA Thailand
Beratung Allgemeinarzt
USA
ca. 90–550 €
Thailand
ca. 5–40 €
Besuch Notaufnahme
USA
ca. 1.300–1.700 €
Thailand
ca. 50–150 €
Zahnschmerzen*
USA
ca. 150–1.600 €
Thailand
ca. 30–300 €
Knochenbruch mit OP
USA
ca. 4.500–18.500 €
Thailand
ca. 2.000–5.000 €
Besonders deutlich: Ein Besuch in der Notaufnahme liegt in diesem Vergleich in den USA bei ca. 1.300–1.700 €, in Thailand dagegen bei ca. 50–150 €.
* Füllung, Extraktion oder Wurzelbehandlung.
Balkenlängen zeigen das relative Verhältnis der jeweiligen Spannen-Mittelpunkte innerhalb einer Behandlung. Die angegebenen Kostenspannen bleiben unverändert.

Kosten AKV

Was die Auslandskrankenversicherung für die USA kostet

Für Reisen in die USA und nach Kanada gilt ein erhöhter Tarif. Wir zeigen ihn hier offen, damit im Tarifrechner keine Überraschung auf Sie wartet:

Alter der versicherten Person

weltweit

inkl. USA und Kanada

bis 34 Jahre

0,99 € pro Tag

2,50 € pro Tag

35 bis 64 Jahre

1,25 € pro Tag

2,70 € pro Tag

ab 65 Jahren

2,10 € pro Tag

4,20 € pro Tag

Eine zweiwöchige USA-Reise kostet damit ab 35 Euro pro Person bei Bernhard Reise, tagesgenau abgerechnet und ohne Selbstbeteiligung. Ein einziger Besuch in einer US-Notaufnahme kostet das 37-Fache dieses Beitrags.

Ab rund zehn Reisetagen ist die Jahres-Reisekrankenversicherung günstiger. Sie kostet 24,80 € pro Jahr bis 64 Jahre, 62,90 € von 65 bis 69 Jahren und 85,40 € ab 70 Jahren, gilt weltweit für beliebig viele Reisen mit einer Dauer von jeweils bis zu 56 Tagen, ohne Selbstbehalt und mit Krankenrücktransport. Familientarife sind ab 55,10 € pro Jahr erhältlich.

Welche der beiden Varianten für Ihre Reise günstiger ist, zeigt der Kostenvergleich weiter oben auf dieser Seite – Reisedauer und Alter eingeben, das Ergebnis erscheint sofort.

Als Versicherungsmakler empfehlen wir Ihnen den Tarif, der zu Ihrer Reise passt – auch wenn das der günstigere ist. Mit unserem Vergleichsrechner kannst du das schnell und einfach selbst herausfinden.

Kostenvergleich USA

Einzelversicherung USA oder Jahresversicherung?

Vergleichen Sie die taggenauen Kosten der Einzelversicherung für die USA direkt mit den Kosten der Jahresversicherung. Grundlage für die Einzelversicherung sind die USA-/Kanada-Tagessätze aus Ihrer Kostentabelle.

Grün = günstiger, Rot = teurerDie Einzelversicherung wird pro Tag und Person berechnet.
Reisedauer USA
10 Tage
Einzelversicherung USA: 2,50 € pro Tag und Person.
Einzelversicherung USA
Taggenaue Kosten für Ihre Reise
10 Tage × 2,50 €
25,00 €
Berechnet mit dem USA-/Kanada-Tagessatz für die gewählte Altersgruppe.
Jahresversicherung
Jahresschutz pro Person
bis 34 Jahre
24,80 €
Einmaliger Jahresbeitrag – für Reisen im Rahmen der Tarifbedingungen.
Bei 10 Tagen ist die Jahresversicherung günstiger: 24,80 € statt 25,00 € für die Einzelversicherung USA.
Vorteil Jahresversicherung: 0,20 €

Jahresversicherung pro Person (bis 34 Jahre): 24,80 €.

Einzelversicherung USA: aus Ihrer Tabelle „inkl. USA/Kanada“ mit 2,50 € (bis 34 Jahre), 2,70 € (35 bis 64 Jahre) und 4,20 € (ab 65 Jahren) pro Tag/Person. Jahresversicherung: pro Person 24,80 € / 62,90 € / 85,40 €, für Familien 55,10 € / 131,90 € / 192,00 €.

Leistungen im Detail

Welche Leistungen beinhaltet die AKV?

Für die medizinisch notwendige Heilbehandlung – ambulant wie stationär – nennen die Versicherungsbedingungen keine Höchstsumme. Das gilt für beide Tarife.

Der Rücktransport nach Deutschland ist ebenfalls ohne betragsmäßige Begrenzung eingeschlossen, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – etwa weil vor Ort keine ausreichende ärztliche Versorgung sichergestellt ist oder der Rücktransport im Verlauf der Heilbehandlung erforderlich wird. 

Die Einzelreise-Krankenversicherung ist unser Exklusivtarif, abgesichert durch die Würzburger Versicherung-AG. Die Jahres-Reisekrankenversicherung läuft über die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Leistung

Einzelreise-Krankenversicherung

Jahres-Reisekrankenversicherung

Ärztliche ambulante Behandlung inkl. Röntgendiagnostik

ohne Begrenzung

ohne Begrenzung

Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlungen

ohne Begrenzung

ohne Begrenzung

Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel

ohne Begrenzung

ohne Begrenzung

Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland

ohne Begrenzung

ohne Begrenzung

Krankentransport ins nächste geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft

ohne Begrenzung

ohne Begrenzung

Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen, Reparatur von Zahnersatz

500 € je Versicherungszeitraum

ohne Betragsgrenze

Heilbehandlung eines neugeborenen Kindes bei Frühgeburt

50.000 €

ohne Betragsgrenze (bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche)

Überführung oder Bestattung am Sterbeort im Todesfall

25.000 €

bis zur Höhe der Überführungskosten

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

nicht enthalten

bis 20.000 €

Krankenbesuch nahestehender Personen (Reise und Übernachtung)

nicht enthalten

bis 1.000 €

Ärztliches Gespräch per Video oder Telefon

nicht enthalten

enthalten

Selbstbeteiligung

keine

keine

Bei der Familienversicherung des Jahrestarifs kommt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung eine Pauschale von 500 € hinzu.

Sie haben in beiden Tarifen freie Arzt- und Zahnarztwahl unter allen im Aufenthaltsland zugelassenen Behandlern, bei stationärer Behandlung freie Wahl unter Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen.

Was nicht erstattet wird: Behandlungen, die schon vor Reiseantritt geplant waren oder der Grund für die Reise sind; Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Prothesen; die Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Brücken und Implantaten sowie kieferorthopädische Maßnahmen; Kur- und Sanatoriumsbehandlungen; Psychotherapie. Übersteigt eine Behandlung das medizinisch notwendige Maß oder liegt die Vergütung über dem im Reiseland üblichen Niveau, kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Die Einzelreise-Krankenversicherung schließt zusätzlich Folgen von Pandemien und vorhersehbaren Kriegsereignissen aus.

Einzelreise-Krankenversicherung

Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).


Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:

Für wen ist diese Versicherung:Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen
Zeitraum:Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen
Versicherungsbeginn:Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages
Auszahlung:Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten
Versicherungsende:Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung
RisikoträgerWürzburger Versicherungs AG

 

Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung

 

Infoblatt für die Einzelreise-Krankenversicherung

Das optionale Sachpaket von Bernhard Reise umfasst Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung und
  • Rechtsschutzversicherung (erst inklusive bei über 5 Reisenden)

Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. 

 

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

 

Übersicht der Leistungen des Sachpakets (Auszug)

Versicherungssparte

Versicherungsumfang

Reisehaftpflichtversicherung

Personen- und Sachschäden

5 Mio. €

Vermögensschäden

1 Mio. €

Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen

500.000 €

Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art)

1.000 €

mit Selbstbeteiligung

50 € je Versicherungsfall

Schlüsselverlust

2.000 €

mit Selbstbeteiligung

150 € je Versicherungsfall

Reiseunfallversicherung

Invaliditätsleistung

55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)

Todesfallleistung

Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

10 €

Bergungskosten

5.000 €

Reiserechtsschutz

gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren

Versicherungssumme

1.000.000 €

Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:

  • im Rahmen eines Studiums oder Erasmus Plus Programms
  • außerhalb eines Studiums oder Erasmus Plus Programms

Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.

 

Jahres-Reisekrankenversicherung

Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahresversicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal 10 Wochen innerhalb eines Jahres.


Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:

Für wen ist diese Versicherung:Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
Anzahl Reisen:Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden.
Versicherungsbeginn:Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden.
Auszahlung:Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen.
Versicherungsende:Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Risikoträger: DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Versicherungsbedingungen der Auslandskrankenversicherung

Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.

Hinweis: Maßgeblich sind die vollständigen Versicherungsbedingungen. Risikoträger der Einzelreise-Krankenversicherung ist die Würzburger Versicherungs-AG, Risikoträger der Jahres-Reisekrankenversicherung ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Wann Auslandskrankenversicherung für die USA abschließen?

Wichtig: Schließe die Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise aus Deutschland bzw. vor Reisebeginn ab! Bist Du bereits aus Deutschland ausgereist und willst Deine Versicherung erst dann abschließen, so greift sie nicht mehr.

Tipp: Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) umfassen ein riesiges Land mit ganz unterschiedlichem Klima. Wir empfehlen Dir vor der Reise einen Blick in unsere Übersicht mit vielen Tipps zur Urlaubsvorbereitung: Was gehört in die Reiseapotheke.

Falls du dich noch nicht entschieden hast: 5 gute Gründe für einen Urlaub in Amerika/USA

  1. Die Leute sind meist sehr offen, gastfreundlich und man kommt schnell ins Gespräch
  2. Viele Dinge sind absolut einzigartig und nur hier zu erleben
  3. Amerika ist ein Land der Autofahrer! Berühmte Highways laden zu endlosen Roadtrips durchs ganze Land ein
  4. Kaum ein Staat der Erde ist so multikulturell wie die USA
  5. Den American-Way-of-Life kann man am besten hier kennenlernen

Mehr dazu in unseren Reisetipps für die USA

Auslandskrankenversicherung für eine Reise

  • für Reisen bis zu einem Jahr
  • Tag genaue Abrechnung
  • individuelle Zusatzleistungen wählbar
  • Vertrag endet automatisch mit der Reise

Ab 2,50 € pro Person und Tag

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Auslandskrankenversicherung für längere Reisen

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  • ohne zusätzliche Voranmeldung der Reise

Ab 24,80 € pro Jahr

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Tipps für ein Auslandssemester in den USA

Medikamente und Behandlungen musst Du in den USA in der Regel selbst bezahlen, so dass sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum Deines Auslandssemesters definitiv lohnt!
Achte darauf, dass Leistungen wie ein Krankenrücktransport nach Deutschland enthalten sind. Beachte auch, dass Du für ein Auslandssemester in USA ein Studentenvisum brauchst.

Hierfür bieten wir eine spezielle Versicherung, extra für Studenten.

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Auch mit unserer GAPP Reiseversicherung für den Schüleraustausch bieten wir eine exklusive Versicherung:

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Allgemeine Reisetipps für die USA:

  1. Washington DC: Hier stehen einige der wichtigsten Gebäude der USA, das Weiße Haus oder The White House (Sitz des Präsidenten) und das Kapitol.
  2. New York: In der „Stadt, die nie schläft“ gibt es viel zu entdecken: das Empire State Building, die Wall Street, das Finanzzentrum der USA, bis hin zur Freiheitsstatue auf Liberty Island im Hafen von New York.
  3. West-Küste: San Francisco und Los Angeles: Bestaune die Golden Gate Bridge in San Francisco, die Filmstadt Hollywood und Los Angeles mit dem den Walk of Fame
  4. Nationalparks: Der riesige Grand Canyon in Arizona, der Yosemite Park in Kalifornien - weltweit erster Nationalpark, oder der Yellowstone Park in Wyoming mit seinen Geysiren. Einzigartig sind auch die Mammutbäume im Redwood Forest in Kalifornien oder die Rocky Mountains in Colorado.
  5. Teste die amerikanische Küche: Süd-Staaten wie Texas sind berühmt für BBQs mit vielen Barbecue-Spezialitäten. Auch die Fast-Food-Esskultur hat in den USA ihre Wurzeln mit Hamburger & Co. In Kalifornien gibt es bekannte Weinanbaugebiete mit hervorragenden Weinen.  
  6. Kultur: Die USA ist ein Schmelztiegel vieler Kulturen. Von den indigenen Stämmen der Indianer wie zB. der Pueblo Indians und den vielen Einwanderern aus Europa, Asien und Lateinamerika bis zu den Amerikanern mit afrikanischen Wurzeln. Multikultureller geht fast nicht mehr!
  7. Nachbarländer: Je nachdem, wo Du in den USA Urlaub machst, bieten sich Ausflüge in benachbarte Länder an. Kurztrips nach Mexico oder Kanada bieten sich an.
  8. Hawaii: Ein absolutes Muss für Surfer und Wildlife-Fans ist die Inselkette von Hawaii.

Überprüfe vor deiner Reise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für die USA da sich die Bedingungen aufgrund von Ereignissen oder Umständen ändern können. Mit diesen Tipps kannst Du das Beste aus deinem Urlaub machen!

FAQ USA Krankenversicherung

Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung für die USA

  • Elektronischer Reisepass: Für die Einreise ist ein elektronischer Reisepass (E-Pass mit Chip) erforderlich, ein Personalausweis reicht nicht. Er muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer einschließlich des Ausreisetages gültig sein. Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Dokument.
  • STA statt Visum: Für touristische Aufenthalte bis 90 Tage genügt deutschen Staatsangehörigen die elektronische Reisegenehmigung ESTA im Rahmen des Visa Waiver Program. Sie kostet seit dem 30. September 2025 rund 40 US-Dollar (zuvor 21 US-Dollar) und wird jährlich an die Inflation angepasst. ESTA gilt zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses und sollte mindestens 72 Stunden vor Abflug beantragt werden. Ein Visum ist nur nötig, wenn der Antrag abgelehnt wird oder der Reisezweck ein anderer ist – etwa Arbeit, Au-pair oder ein Austauschprogramm.
  • Nur über die offizielle Seite beantragen: ESTA wird ausschließlich über esta.cbp.dhs.gov beantragt. Zahlreiche kommerzielle Portale verlangen ein Vielfaches der amtlichen Gebühr für dieselbe Leistung.
  • Führerschein: In mehreren US-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein Pflicht – immer zusammen mit dem nationalen Führerschein, der allein ebenfalls nicht ausreicht. Der internationale Führerschein wird bei der zuständigen Führerscheinstelle ausgestellt und ist drei Jahre gültig.
  • Kreditkarte: Eine Kreditkarte ist in den USA praktisch unverzichtbar: Mietwagenfirmen verlangen sie als Kaution, Hotels für die Vorautorisierung, und Krankenhäuser fordern ohne Kostenübernahmeerklärung des Versicherers regelmäßig eine Hinterlegung vor der Behandlung.
  • Gepäck nicht mit herkömmlichen Schlössern sichern: Die US-Sicherheitsbehörde TSA darf Gepäck stichprobenartig öffnen. Nicht TSA-konforme Schlösser werden dabei aufgebrochen. Empfehlenswert sind TSA-Schlösser, die sich mit einem Generalschlüssel öffnen lassen.
  • Elektronische Geräte: Die Grenzbehörden dürfen Laptops, Tablets und Mobiltelefone kontrollieren, den Inhalt auswerten und die Geräte vorübergehend einbehalten. Auch die Herausgabe von Passwörtern kann verlangt werden.
  • Bargeld ab 10.000 US-Dollar – einschließlich Reiseschecks und vergleichbarer Zahlungsmittel – ist bei der Ein- und Ausreise deklarationspflichtig.
  • Fragen der Grenzbeamten sollten sachlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Die Einreise wird auch bei gültigem ESTA erst am Grenzübergang endgültig gestattet.

Aktuelle Hinweise veröffentlicht das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für die USA. Die Bestimmungen ändern sich kurzfristig; die Angaben hier geben den Stand August 2026 wieder.

Nein. Der Standardschutz gilt weltweit mit Ausnahme der USA und Kanadas. Für diese beiden Länder besteht Versicherungsschutz nur, wenn er gesondert vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist. Achten Sie beim Abschluss darauf, den Tarif inklusive USA und Kanada zu wählen, und prüfen Sie den Versicherungsschein nach Erhalt.

Für medizinisch notwendige Heilbehandlung nennen die Versicherungsbedingungen keine Höchstsumme, ebenso wenig für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland. Begrenzt sind einzelne Leistungsarten: Zahnbehandlung auf 500 € je Versicherungszeitraum, die Heilbehandlung eines Neugeborenen bei Frühgeburt auf 50.000 € und die Überführung im Todesfall auf 25.000 €.

Nein. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung leistet in den USA nicht, da kein Sozialversicherungsabkommen für Krankenbehandlung besteht. Auch die Europäische Krankenversicherungskarte gilt dort nicht. Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, Medikamente und Rücktransport tragen Sie ohne private Absicherung vollständig selbst.

Häufig nicht. Kreditkarten-Reiseschutz ist oft auf wenige Wochen begrenzt, an Bedingungen wie die Bezahlung der Reise mit derselben Karte geknüpft und schließt den Krankenrücktransport teilweise aus. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Karte, bevor Sie sich darauf verlassen – gerade in den USA, wo die Beträge am höchsten sind.

Ab 2,50 Euro pro Person und Tag bis 34 Jahre, ab 2,70 Euro von 35 bis 64 Jahren und ab 4,20 Euro ab 65 Jahren. Eine zweiwöchige Reise kostet damit ab 35 Euro. Ab zehn Reisetagen ist die Jahres-Reisekrankenversicherung ab 24,80 Euro pro Jahr die günstigere Wahl.

Vor der Ausreise aus Deutschland beziehungsweise vor Reisebeginn. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt, nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Zahlung des Beitrags. Wer bereits ausgereist ist, kann keinen Schutz mehr abschließen.

Ja, der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport an den ständigen Wohnsitz ist ohne betragsmäßige Begrenzung eingeschlossen, sofern eine ausreichende ärztliche Versorgung vor Ort nicht sichergestellt ist oder der Rücktransport im Verlauf der Heilbehandlung erforderlich wird. Bei Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich für einen Ambulanzflug aus den USA ist das die wertvollste Einzelleistung des Tarifs.

Gute Gründe für einen Makler

Wieso ist ein Reiseversicherungsmakler eine gute Wahl?

Zeit- und Kostenersparnis

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Wir übernehmen den Tarifvergleich, verhandeln Konditionen und ersparen Ihnen aufwendige Recherchen.

Unterstützung im Schadensfall

Unterstützung im Schadensfall

Als Makler stehen wir Ihnen im Ernstfall zur Seite und helfen, Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Maßgeschneiderte Absicherung

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Statt standardisierter Verträge erhalten Sie eine Versicherung, die genau zu Ihrer Reise passt.

Digital & Sicher

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Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß. 

Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!

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  1. Wunsch-Tarif wählen – perfekt abgestimmt auf Ihre Reise.
  2. Daten eingeben – schnell, einfach, stressfrei.
  3. Extras sichern – individuell nach Bedarf ergänzen.
  4. Bequem online zahlen – sicher & flexibel.
  5. Direkt geschützt – Policen sofort digital, jederzeit im Kundenkonto verfügbar.

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Service

Was ist im Schadenfall (Erkrankung) zu tun?

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:

  • Kontaktieren Sie sofort die 24-Stunden-Notruf-Hotline Ihres Versicherers.
  • Besprechen Sie das weitere Vorgehen.
  • Fordern Sie eine Kostenübernahmeerklärung für stationäre Aufenthalte an.

✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung

✆ Hotline für die Jahres-Krankenversicherung


Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:

  • Belege & Dokumente gut aufbewahren.
  • Schaden online melden.
  • Erstattung nach Prüfung auf das angegebene Konto.
  • Originale für Rückfragen behalten.

Zur Online Schadenmeldung


Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:

  • Name der behandelten Person & Erkrankung.
  • Behandlungsdatum & ärztliche Leistungen mit Kosten.
  • Rezepte: Medikamentenname, Preis & Apothekenstempel.

Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

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Über die Autoren
Portraitfoto von Florian Gries

Florian Gries

Head of Marketing · seit 2017

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Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

8 J. VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade
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Patrik Maric

Versicherungsexperte

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.

SchadensspezialistInternationale Absicherung
Beide Autoren tätig bei Bernhard Reise - eine Marke der Bernhard Assekuranzmakler GmbH