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Ski-Haftpflichtversicherung
Ab 8,00 € pro Person
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Die Ski-Haftpflichtversicherung für Italien und Südtirol erfüllt die seit Januar 2022 gesetzliche Versicherungspflicht für Wintersportler und schützt zuverlässig vor Haftpflichtrisiken.

Bestens abgesichert in Italien und Südtirol
Die Ski-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Pflicht für Wintersport in Italien und Südtirol ab und schützt bei verursachten Schäden – etwa an anderen Personen oder an fremdem Eigentum. Mit einem digitalen Versicherungsschutz ab 8 € pro Reise sind Reisende rechtlich abgesichert und vermeiden Bußgelder oder den Entzug des Skipasses.
Die Versicherung ist sinnvoll, weil:
Was beinhaltet die Ski-Haftpflicht?
Diese Ski-Haftpflichtversicherung ist speziell für Wintersportler entwickelt – rechtssicher, effizient und benutzerfreundlich. Diese vier Leistungen sind besonders wichtig:
Überblick der Leistungen
Highlights
Leistungen: | |
|---|---|
Versicherte Ereignisse | Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens: auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft. |
Was ist versichert? | - Personen- und Sachschäden |
- Mietsachschäden | |
Höhe der Versicherungssummen | • 5.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden |
• 30.000,- EUR für Mietsachschäden | |
Abschlussfrist | Keine |
Maximale Reisedauer | 30 Tage |
Kosten | • 8,- EUR je Reise für Einzelpersonen |
• 10,- EUR je Reise für Familien |
Wichtige Informationen

Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
FAQ
In Deutschland ist eine Ski-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings empfehlen viele Versicherungsgesellschaften, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich gegen Schäden abzusichern, die man anderen Personen durch das Skifahren zufügen kann.
Eine Ski-Haftpflicht ist bislang nur in Italien (auch Südtirol) Pflicht. Es ist jedoch ratsam, sich vor einer Skireise über die geltenden Regelungen in dem jeweiligen Land zu informieren.
Ja, Sie sollten den Nachweis jederzeit griffbereit haben – entweder digital auf dem Smartphone oder in Papierform. Bei Kontrollen auf der Skipiste muss er vorgezeigt werden können, sonst drohen Bußgelder oder der Entzug des Skipasses.
Ja, Sie sind auch abgesichert, wenn Sie im Rahmen einer Reise mit mehreren Personen fahren. Schäden zwischen mitversicherten Personen desselben Vertrags sind jedoch ausgeschlossen.
Versichert sind Schäden an gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen oder ähnlichen Unterkünften. Nicht versichert sind jedoch Abnutzungsschäden (z. B. Kratzer durch normale Nutzung) oder Schäden an Elektro- und Heizgeräten.
Nein. Wenn Sie mit mehr als 0,5 Promille Ski fahren, drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes.
Nein, die Versicherung ist unabhängig vom Alter abschließbar. Für Minderjährige gilt in Italien zusätzlich die gesetzliche Helmpflicht.
Die Ski-Haftpflicht greift subsidiär, d. h. sie springt ein, wenn Ihre bestehende Haftpflichtversicherung keinen oder nur unzureichenden Schutz bietet.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus gefährlichen Wettkämpfen oder Kampfsportarten (z. B. Ski- oder Radrennen, Boxen, Kampfsport). Der normale Skibetrieb auf der Piste ist selbstverständlich abgedeckt.
Die Deckung gilt für den gebuchten Reisezeitraum, maximal jedoch 30 Tage. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht vorgesehen.

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.