Sollten Sie im Rahmen einer Auslandsreise-Kranken- oder Unfallversicherung eine Kostenübernahmeerklärung für eine stationäre oder kostenintensive ambulante Behandlung oder Diagnostik benötigen, wenden Sie sich bitte an die Service- und Notrufzentrale. Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungsbestätigung. Eine zusätzliche Schadenmeldung ist dann nicht erforderlich.