- Invaliditätsleistung: Eine einmalige Zahlung, die sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt und ärztlich festgestellt wird.
- Vollinvaliditätsleistung: Eine zusätzliche Zahlung, die sich nach der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die Invalidität 100 % beträgt und innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eintritt.
- Unfalltod: Eine einmalige Zahlung, die sich nach der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt.
- Unfallrente: Eine monatliche Zahlung, die sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die Invalidität mindestens 50 % beträgt und voraussichtlich dauerhaft bestehen bleibt.
- Kosmetische Operationen: Eine Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Operationen zur Beseitigung oder Minderung von Unfallfolgen, die das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
- Bergungskosten/Unfallservice: Eine Erstattung der Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung der versicherten Person nach einem Unfall oder bei akuter Lebensgefahr. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
- Kurkostenbeihilfe: Eine Erstattung der Kosten für eine Kurmaßnahme, die innerhalb von zwei Jahren nach einem Unfall ärztlich verordnet wird. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
- Sofortleistung bei Schwerverletzung: Eine einmalige Zahlung, die sich nach der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die versicherte Person durch einen Unfall eine der folgenden Verletzungen erleidet: Querschnittslähmung, Amputation, Schädel-Hirn-Trauma, Verbrennung, Erblindung oder Taubheit.
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