Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland abgesichert. Hierbei werden Kosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.
Krankenversicherung im Ausland
 Der Versicherungsschutz gilt während der Laufzeit in Deutschland und der EU (einschließlich der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island). Er gilt auch für maximal sechs Wochen während Ihrer Assistenzzeit auch für Urlaube im Heimatland. Schulische Exkursionen, z. B. Studienreisen, aber auch private Reisen in o. g. Staaten sind in diesem Rahmen mitversichert. Sollten Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall haben (z. B. Klassenfahrt, Heimreise während der Ferien), so werden die Kosten für die medizinisch notwendige ärztliche Behandlung sowie Arznei- und Verbandsmittel in voller Höhe erstattet. Für Reisen in andere als die o. g. Staaten benötigen Sie einen höheren Versicherungstarif. Dieser kann auch für kurze Zeiträume über die Bernhard-Assekuranzmakler GmbH und Co. KG abgeschlossen werden.
Auszug der Leistungen der Auslandskrankenversicherung
| Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | 100% | 
| Schmerzstillende Zahnbehandlung je Versicherungsjahr | max. 500 € im vereinbarten Versicherungszeitraum | 
| Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | max. 25.000 € (wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar) | 
| Überführungskosten im Todesfall | max. 25.000 € | 
| Bestattungskosten vor Ort | max. bis zur Höhe der Überführungskosten | 
Wichtige Informationen im Schadenfall
 Die Krankenversicherung übernimmt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im akuten Fall die Kosten für die medizinische Grundversorgung.  Im akuten Krankheitsfall suchen Sie je nach Beschwerden eine allgemeinmedizinische oder eine fachärztliche Praxis (z. B. Hals-, Nasen-, Ohrenarzt, Augenarzt, Gynäkologe bzw. Zahnarzt) auf. Dort legen Sie Ihren Versicherungsschein vor, damit die Abrechnungsbedingungen geklärt sind. Anschließend erfolgt die Untersuchung und Sie erhalten ggfls. ein Rezept für die erforderlichen Medikamente, die Sie in der Apotheke kaufen können.  Der behandelnde Arzt kann direkt mit der Würzburger Versicherungs-AG abrechnen. Dennoch wird der Arzt Ihnen die Rechnung über seine ärztlichen Leistungen zur Prüfung zustellen.  Zur Abrechnung müssen Sie diese dann über die Online Schadenmeldung an den Versicherer senden. Die evtl. verschriebenen Medikamente müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Reichen Sie dem Versicherer also eine Kopie der Arztrechnung und des Rezeptes ein und bewahren Sie die Originaldokumente bis zur vollständigen Bearbeitung Ihres Versicherungsfalles auf.  Sie erhalten das Geld von der Würzburger Versicherungs-AG zurückerstattet. Sollten Sie in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, so zeigen Sie ebenfalls Ihren Versicherungsschein vor und verlangen Sie ein Mehrbettzimmer bzw. allgemeine Pflegekasse (ohne privatärztliche Behandlung). Da die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes meist sehr hoch sind, wird die Versicherung direkt mit dem Krankenhaus abrechnen. Hierzu soll das Krankenhaus vorab einen Kostenübernahmeantrag bei der Würzburger Versicherungs-AG einreichen.