Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland abgesichert. Hierbei werden Kosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.
Krankenversicherung im Ausland
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Er gilt für den vereinbarten Zeitraum, mindestens 1 Monat, maximal 12 Monate.
Auszug der Leistungen der Auslandskrankenversicherung
| Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | ungegrenzt |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung je Versicherungsjahr/Fall | jeweils bis 500 € und 1.000 € |
| Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar |
| Überführungskosten im Todesfall | Höhe der unmittelbaren Kosten |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen | 7.000 € (je versicherte Person) |
| Überführungskosten | Höhe der unmittelbaren Kosten |
| Bestattungskosten vor Ort | max. bis zur Höhe der Überführungskosten |
