Als Verein gelten sie auch als Reiseveranstalter, wenn sie mind. zwei reisetypische Leistungen anbieten und organisieren. Dazu zählen z.B. Transfer, Eintrittskarten, Übernachtung und Verpflegung sowie Rundfahrten. Dabei haftet der Verein für alle Schäden, die die beauftragten Dienstleistungsunternehmen (Busunternehmen, Hotel, Restaurant, …) den Teilnehmern der Reise zufügen. Minimieren Sie deshalb mit einer Reiseveranstalterhaftpflicht für Vereine Ihr Risiko.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der RVH für Vereine:
| Für wen ist diese Versicherung: | Leistungsträger, Hilfspersonen der Organisation, Reiseleitung |
| Geltungsbereich: | weltweit, sofern rechtlich zulässig |
| Höhe der Versicherungsprämie: | abhängig von der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer |

