Reisekrankenversicherung für Ausländer im Ausland

Wichtiges zu unseren Krankenversicherungen für Ausländer im Ausland

  • Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt für ausländische Personen, die in ein Drittland reisen
  • Als Ausland gilt nicht Deutschland und das Land, in dem die zu versichernde Person ihren ständigen, behördlich gemeldeten Wohnsitz hat
  • Die maximale Versicherungsdauer beträgt 365 Tage
  • Kein Höchstaufnahmealter
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Vertragsabschluss muss vor Reiseantritt erfolgen

Unsere Prämien für Sie im Überblick:

bis 64 Jahreweltweitweltweit ohne USA/Kanada
4 Tage
10,00
6,00
10 Tage
15,00
10,00
17 Tage
25,00
17,00
31 Tage
45,00
31,00
45 Tage
85,00
45,00
62 Tage
125,00
65,00
93 Tage
235,00
125,00
ab 94 Tage
3,50/Tag
1,50/Tag
 online
abschließen
ab 65 Jahreweltweitweltweit ohne USA/Kanada
4 Tage
25,00
14,00
10 Tage
65,00
25,00
17 Tage
105,00
39,00
31 Tage
165,00
65,00
45 Tage
265,00
95,00
62 Tage
395,00
155,00
93 Tage
495,00
295,00
ab 94 Tage
9,50/Tag
3,50/Tag
 online
abschließen

Welche Leistungen sind bei uns mitversichert?

  • Ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt;
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus;
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel;
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles;
  • notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis EUR 50.000,00;
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen und Krankengymnastik;
  • schmerzstillende konservierdende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnversatz;
  • Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft;
  • Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport;
  • Überführung und Bestattung im Ausland.

Zusätzliche Leistungen:

  • Informationen über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten;
  • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr;
  • Arzneimittelversand;
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100% für die Hin- und Rückreise einer vom Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist;
  • zusätzliche Nächtigungskosten bie zehn Tage (max. € 2.500,00), wenn der gebuchte Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird;
  • werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
    • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld, max. 14 Tage in Höhe von tägl. € 50,00;
    • bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbeitrag in Höhe von € 25,00;
  • ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet der Versicherer über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.