Reiseversicherungen für Schulgruppen

Wichtiges zu Reiseversicherungen für Schulgruppen in Kürze:

  • Günstige Reiseversicherungs-Rahmentarife für Klassenfahrten, Abschlußfahrten, Schullandheimaufenthalte und alle schulischen Reisemaßnahmen in Kooperation mit den Landesjugendringen
  • Die Schulgruppenversicherung ist zugeschnitten auf die speziellen Bedürfnisse der Gruppe
  • Es können deutsche Schulgruppen im In- und Ausland sowie ausländische Schulgruppen für Fahrten nach Deutschland versichert werden
  • Schulgruppen ab 5 Personen
  • Die Versicherungsdauer beträgt maximal 90 Tage
  • Die Schulgruppenversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten

Unsere Prämien für Sie im Überblick:

Tarife für SchulgruppenBeschreibungPrämie je Tag/Person
Kombination Optimal für Schulgruppen Krankenversicherung*
Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung**
€ 0,23

€ 0,54
€ 0,77
Kombination Standard für Schulgruppen Krankenversicherung*
Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung**
€ 0,23
€ 0,26
€ 0,49
Kombination Inland Optimal für Schulgruppen Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung**   € 0,54
Kombination Inland Standard für Schulgruppen Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung**   € 0,26
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Die Reiserücktrittskostenversicherung errechnet sich aus dem Reisepreis folgendermaßen für Reiseteilnehmer: Reisepreis x 2 %
Der Reisebeginn muss mind. 14 Tage nach dem Abschlusstermin liegen.

* kann auf Antrag ausgeschlossen werden
** inkl. z. Zt. gültiger Versicherungssteuer

Reisehaftpflichtversicherung für Schulgruppen

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der jeweiligen Aufsichtspersonen (z. B. bei Aufsichtspflichtverletzung) und der Reiseteilnehmer bezüglich der auf Reisen auftretenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens.

DIE DECKUNGSSUMMEN BETRAGEN:

5.000.000,00pauschal für Personen- und Sachschäden
1.000.000,00Vermögensschäden
500.000,00Schaden an gemieteten unbeweglichen Sachen
1.000,00Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (SB: EUR 50,00 je Versicherungsfall)
2.000,00Schlüsselverlustrisiko (SB: EUR 150,00 je Versicherungsfall)

Brillenschäden gelten mitversichert, hier gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von €  50,00 je Versicherungsfall.

Die Leistung des Versicherers besteht in der Prüfung der Haftpflichtfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Haftpflichtversicherung (AHB-BA 2009)

Reiseunfallversicherung für Schulgruppen

Versichert sind sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter aus der Schulgruppe.

Die Versicherungsleistungen betragen je Person:

Versicherungssummen:

UNTER 18 JahreÜBER 18 Jahre
Invaliditätsleistung bis:
Progression bei Vollinvalidität:
€ 55.000,00
225%
€ 55.000,00
225%
Todesfallleistung:€ 10.000,00€ 25.000,00
Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld€ 10,00€ 10,00
Bergungskosten (Unfall-Service):€ 5.000,00€ 5.000,00

Die Leistung erfolgt in Form eines Kapitals, abhängig vom Grad der Invalidität.
Das Krankenhaustagegeld wird nach Anzahl der Tage berechnet, die der Betroffene aus der Schulgruppe wegen Unfall im Krankenhaus war.

Die Kosten für die Suche und für die Bergung von Unfallverletzten werden von der Unfallversicherung übernommen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Unfallversicherung (AUB-BA 2009)

Reisekrankenversicherung für Schulgruppen

Die Krankenversicherung für Schulgruppen erstattet in unbegrenzter Höhe nach Vorlage von ordnungsgemäßen und bezahlten Original-Rechnungen alle während des Auslandsaufenthaltes medizinisch notwendigen und unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Ferner die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung in einfacher Aufsführung sowie Reparaturen von Zahnersatz bei akut auftretenden Zahnschmerzen bis zu 100 % (max. € 500,00 während des versicherten Zeitraumes), nicht aber für bereits vorhandene Zahnschäden!

Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung im Heimatland muss der Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen.

Mitversichert sind medizinisch sinnvolle, vertretbare und notwendige Rückführungskosten Erkrankter, sofern die medizinische Versorgung im Reiseland nicht dem heimatlichen Standard entspricht, sowie Überführungskosten bei Todesfällen.

TIPP

Es kann vorkommen, dass einige Ärzte im Ausland die Behandlung nicht auf internationalen Krankenschein durchführen, sondern nur gegen Bezahlung. Wir erstatten Ihnen die entstandenen Kosten nach Vorlage der Originalrechnung!

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-BA-AR-2009)

Reisegepäckversicherung für Schulgruppen

In der Reisegepäckversicherung für Schulgruppen sind Schäden und Verluste durch Transporteinwirkung, höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer Wasser und das Skibruchrisiko (ausgenommen von Skiern ohne Fabriknummer sowie gemietete geliehene oder vermietete Skier) versichert.

Der Gesamtwert der im Gepäck oder am Körper getragenen Gegenstände ist bis zur Versicherungssumme in Höhe von €  2.000,00 versichert.

Wertgegenstände, z. B. Fotoapparate und Videokameras, Musikinstrumente, Radios, Schmuck usw. sind bis zur Versicherungssumme in Höhe von €  1.000,00 mitversichert.

Ihr Reisegepäck hat einen höheren Gesamtwert von mehr als €  2.000,00?
Wir erhöhen die Versicherungssumme für Sie!

Die Reisegepäckversicherung umfasst auch das Campingrisiko.

Allgemeine Bedingungen für die Reisegepäckversicherung (AVBR 2008)

Reiserechtsschutzversicherung für Schulgruppen

Die Reiserechtsschutzversicherung für Schulgruppen leistet bei Streitigkeiten im Ausland.

Versicherungsschutz besteht für gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder wegen einer Ordnungswidrigkeit, für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren und für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im Zusammenhang mit der angemeldeten Reise abgeschlossen wurden.

Übernommen werden Honorare für Rechtsanwälte freier Wahl, Kosten für Gerichte, Zeugen und Kosten der Gegenseite, sowie Kautionsstellung bei Strafverfahren im Ausland bis zur Versicherungssumme in Höhe von 50.000,00 € je Schadenfall.

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2005)

Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV) für Schulgruppen

Die Reisrücktrittskostenversicherung für Schulgruppen leistet, wenn Sie Ihre Reise kurzfristig absagen müssen und Ihnen der Reiseveranstalter hohe Stornogebühren in Rechnung stellt. Die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt, wenn Sie die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten können. Wie z.B.:

  • bei Tod, Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, usw.;
  • bei Schwangerschaft einer Versicherten
  • bei Impfunverträglichkeit des Versicherten
  • bei Schaden am Eigentum eines Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten

Sollten die nachweislich entstandenen Rückreisekosten den Reisepreis übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den übersteigenden Betrag, abzüglich der Selbstbeteiligung.

Höhe der Selbstbeteiligung: €  25,00 bei jedem Versicherungsfall pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von jedem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens €  25,00 pro Person.

Tipp bei Rücktritt von der Reise

Die Reise unverzüglich stornieren, sämtliche sachdienliche Auskünfte wie z.B. ärztliche Atteste, Buchungsunterlagen usw. an BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH senden.

Allgemeine Bedingungen für die Bernhard Assekuranz Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung (ABRV-BA 2009)