Reiseversicherung für Sprachschüler, Praktikanten Dozenten und Kollegiaten in Deutschland UNI-SPEZIAL

Wichtiges für Sie in Kürze:

  • Reiseversicherung für ausländische Sprachschüler, Praktikanten, Dozenten und Kollegiaten in Deutschland
  • im Mittelpunkt des Versicherungsschutzes steht die Krankenversicherung für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen
  • bis 65 Jahre
  • die Höchstversicherungsdauer beträgt ein Jahr

Unsere Prämien für Sie im Überblick (Tagesprämien):

bis 34 Jahre35-64 Jahre
Reisekrankenversicherung
 - ohne Schwangerschaft
 - mit Schwangerschaft

0,99 €
1,19 €

1,25 €
--
Reisehaftpflichtversicherung0,05 €0,07 €
Reiseunfallversicherung0,15 €
Reiserechtsschutzversicherung0,05 €0,15 €
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Welche Leistungen sind bei uns mitversichert?

Erfahrungsgemäß haben Sprachschüler, Dozenten, Kollegiaten und Praktikanten von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten, die sich längere Zeit in Deutschland aufhalten, zahlreiche Probleme im Bereich der Absicherung gegen Risiken; vor allem die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten und Unfällen ist oft nicht optimal gelöst. Außerdem wird von den Behörden zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ein Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung verlangt.

Ganz besonders wichtig ist jedoch auch die Absicherung gegen Haftpflichtansprüche Dritter, Folgen von Unfällen und materielle Einbußen für alle Fälle, in denen die Versicherten durch andere einen Schaden erleiden.

Versicherungsumfang und Versicherungsleistungen im Einzelnen:

Reisekrankenversicherung

Was wird aus der Versicherung bezahlt?

Der Versicherer erstattet die Kosten, die durch eine medizinisch notwendige ärztliche oder zahnärztliche Heilbehandlung infolge von Krankheiten oder Unfällen während des Aufenthaltes entstehen für:

  • ärztliche Behandlungen;
  • Aufwendungen für Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft und Geburt (*sofern ausdrücklich mit beantragt – außer bei bereits bei Abschluß des Versicherungsschutzes bestehenden Schwangerschaften
  • ärztlich verordnete Medikamente, Arzneien und Verbandmittel (ausgeschlossen Bäder, Massagen und Inhalationen);
  • ärztlich verordnete Röntgenuntersuchungen, Strahlen- und sonstige phys. Behandlungen;
  • stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) im Krankenhaus einschließlich Operationen;
  • Transportkosten zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück, nur bei stationärer Behandlung;
  • Bestattungskosten - anstelle der Überführungskosten am Sterbeort bis zu € 10.000,00
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparatur von Zahnersatz bis zu 100 % (insgesamt jedoch nicht mehr als € 500,00 während des versicherten Zeitraumes).

Was wird aus der Versicherung nicht bezahlt?

Nicht versichert sind die Kosten für:

  • Erkrankungen, die bereits bei Beginn der Reise vorhanden und behandlungsbedürftig waren, dies gilt insbesondere auch für vorhandene Zahnschäden;
  • Untersuchungen für die Aufenthaltsgenehmigung, da diese nicht krankheitsbedingt sind;
  • Krankheiten, Unfallfolgen und Todesfälle, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen, politischen Unruhen, Selbstmord und Selbstmordversuch sowie durch Missbrauch von Alkohol, Arzneimitteln und Narkotika entstanden sind;
  • Bescheinigungen, Gutachten, Hilsfmittel (z. B. Brillen, Einlagen, Krücken, Bandagen u. ä.), kosmetische Behandlungen und sanitäre Bedarfsartikel (z. B. Bestrahlungslampen, Fieberthermometer);
  • Behandlungen, die durch eine vorsätzliche körperliche Selbstschädigung entstehen;
  • Empfängnisverhütungsmittel;
  • Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Krebsvorsorge, Röteltest etc.)Impfungen u. ä.;
  • Aufenthalte und Behandlungen in Heilstätten und Sanatorien sowie Kuren, psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlungen.

Reisehaftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den privaten Bereich. Mitversichert sind Schäden an Personen, nicht aber an Sachen des Gasthaushaltes, sowie Schäden durch Feuer an Hausrat und Gebäuden der Gastfamilien, die fahrlässig durch die versicherten Personen herbeigeführt wurden.

Nicht versichert sind Ansprüche der Gastfamilie aus Sachbeschädigung gegen die Gäste.

DIE DECKUNGSSUMMEN BETRAGEN:

5.000.000,00 €pauschal für Personen- und Sachschäden
1.000.000,00 €Vermögensschäden
500.000,00 €Schaden an gemieteten unbeweglichen Sachen
1.000,00 €Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (SB: 50,00 € je Versicherungsfall)
2.000,00 €Schlüsselverlustrisiko (SB: 150,00 € je Versicherungsfall)

Brillenschäden gelten mitversichert, hier gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von € 50,00 je Versicherungsfall.

Die Leistung des Versicherers besteht in der Prüfung der Haftpflichtfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Reiseunfallversicherung

Versicherungsschutz besteht für sämtliche Unfälle, die den versicherten Personen während der Dauer ihres Aufenthaltes zustoßen. Versichert sind auch Unfälle auf Reisen, Freizeiten, beim Sport und im Haushalt. Die Reiseunfallversicherung gilt rund um die Uhr.

Die Versicherungsleistungen betragen je Person:

Versicherungssummen:

unter 18 Jahre
(siehe Versicherungsbedingungen)
über 18 Jahre
Invaliditätsleistung bis:
Progression bei Vollinvalidität:
€ 55.000,00
225%
Todesfallleistung:€ 25.000,00
Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld:€ 10,00
Bergungskosten (Unfall-Service):€ 5.000,00

Nicht versichert sind:

  • Unfälle bei der vorsätzlichen Ausführung oder dem Versuch von Verbrechen oder Vergehen;
  • Unfälle auf Fahrveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
  • Infektionskrankheiten (diese gelten nicht als Unfälle - wurden sie jedoch durch einen vorhergehenden Unfall verursacht, sind die Folgen mitversichert).

Reiserechtsschutzversicherung

Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen während der Dauer ihres Aufenthaltes. Bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme von € 25.000,00 je Schadenfall werden bezahlt:

  • Vorschüsse und Kosten für Rechtsanwälte einschließlich der Kosten eines Korrespondenzanwaltes in Zivilverfahren vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland.
  • Kosten und Vorschüsse für Gerichte und Gerichtsvollzieher einschließlich gerichtlich festgesetzter Zeugen- und Sachverständigengebühren, Kosten, die der Gegenseite zu erstatten sind.
  • Die Rechtsschutzversicherung leistet Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen gegen einen Schädiger.
  • Ferner Strafrechtsschutz für Schäden im Haushalt, bei Veranstaltungen und als Insasse in Kraftfahrzeugen.
  • Der Schadenersatz-Rechtsschutz gilt für alle Fälle, in denen der Gast als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln von Dritten einen Schaden erleidet.

Die Versicherung leistet nicht für Fälle, bei denen es sich um Eigentum, Besitz oder das Lenken von Kraftfahrzeugen handelt. Hierfür gibt es einen besonderen Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz).

Betreuungs- und Serviceleistung der BERNHARD REISEVERSICHERUNGSMAKLER GmbH

Diese beinhaltet neben der schnellen und zuverlässigen Abwicklung noch folgendes:

  • In eiligen Fällen Versicherungszusage per Telefon (vorbehaltlich des verlässlichen Eingangs der Zahlung innerhalb von 14 Tagen);
  • Bearbeitung aller Vorgänge innerhalb von 24 Stunden durch die BERNHARD Assekuranzmakler GmbH;
  • Rückzahlung bestehender Guthaben innerhalb von 24 Stunden, anteilig für den nicht verbrauchten Zeitraum, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme;
  • Erstellung von Bestätigungen für die Ausländerbehörden;
  • Kontaktaufnahme mit Ärzten bei Unklarheiten;
  • Kompetente Koordination aller Schadenfälle;
  • Mehrsprachiges Personal.

Das gesamte Paket besteht aus der Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- und Reiserechtsschutzversicherung sowie aus der Betreuungs- und Serviceleistung der BERNHARD REISEVERSICHERUNGSMAKLER GmbH.

Zusätzliche Informationen für Sie:

  • Auf die Verträge ist deutsches Recht anwendbar;
  • Der Versicherungsschutz beginnt frühestens vom Tage des Zahlungseinganges an;
  • Die Kosten der Versicherung sind in der Information und im Antrag vermerkt und bei Abschluss fällig;
  • Eine Bindefrist an den Antrag entfällt, da der Vertrag sofort bei Zahlungseingang zustande kommt;
  • Der Vertrag kann jederzeit widerrufen werden.