Reiseversicherungen für Vereine und Verbände

In Kooperation mit den Landesjugendringen haben wir günstige Reiseversicherungs-Rahmenverträge für Vereine und Verbände geschaffen, die auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und zu denen sich deutsche Vereine und Verbände für Reisemaßnahmen im In- und Ausland sowie ausländische Vereine und Verbände für Fahrten nach Deutschland anmelden können.

Wichtige Informationen für Sie im Überblick:

  • Günstige Reiseversicherungs-Rahmentarife für Gruppen von Vereinen und Verbänden
  • Auf die speziellen Bedürfnisse der Gruppe zugeschnittene Reiseversicherung
  • Die Versicherung kann für Reisen deutscher Gruppen im In- und Ausland sowie ausländische für Gruppen bei Reisen nach Deutschland abgeschlossen werden
  • Die Versicherung gilt für Gruppen ab 5 Personen
  • Maximale Versicherungsdauer: 90 Tage
  • Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten

Unsere Prämien für Gruppenreisen von Vereinen und Verbänden für Sie im Überblick:

Kombination Ausland Optimal (früher A)BeschreibungPrämie je Tag/Person
Für Reiseteilnehmer bis 34 Jahre Krankenversicherung*
Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung**
€ 0,23

€ 0,54
€ 0,77
Für Reiseteilnehmer von 35 bis 64 Jahre Krankenversicherung*
Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung**
€ 0,46

€ 0,56
€ 1,02
Für Reiseteilnehmer ab 65 Jahre Krankenversicherung*
Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung**
€ 0,92

€ 0,63
€ 1,55
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Kombination Ausland Standard (früher C)BeschreibungPrämie je Tag/Person
Für Reiseteilnehmer bis 34 Jahre Krankenversicherung*
Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung**
€ 0,23

€ 0,26
€ 0,49
Für Reiseteilnehmer von 35 bis 64 Jahre Krankenversicherung*
Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung**
€ 0,46

€ 0,28
€ 0,74
Für Reiseteilnehmer ab 65 Jahre Krankenversicherung*
Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung**
€ 0,92

€ 0,35
€ 1,27
 online
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Kombination Inland Optimal (früher D)BeschreibungPrämie je Tag/Person
Für Reiseteilnehmer bis 34 Jahre Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung** € 0,54
Für Reiseteilnehmer von 35 bis 64 Jahre Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung** € 0,56
Für Reiseteilnehmer ab 65 Jahre Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung** € 0,63
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Kombination Inland Standard (früher E)BeschreibungPrämie je Tag/Person
Für Reiseteilnehmer bis 34 Jahre Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung** € 0,26
Für Reiseteilnehmer von 35 bis 64 Jahre Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung** € 0,28
Für Reiseteilnehmer ab 65 Jahre Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung** € 0,35
 online
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Die Reiserücktrittskostenversicherung errechnet sich aus dem Reisepreis folgendermaßen für Reiseteilnehmer: Reisepreis x 2 %

Der Reisebeginn muss mind. 14 Tage nach dem Abschlusstermin liegen.

* kann auf Antrag ausgeschlossen werden
** inkl. z. Zt. gültiger Versicherungssteuer

Versicherungsumfang und Versicherungsleistungen für Vereine und Verbände

Reisehaftpflichtversicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der jeweiligen Veranstalter von Reisemaßnahmen, der Aufsichtspersonen (z. B. bei Aufsichtspflichtverletzung) und der Reiseteilnehmer.

DIE DECKUNGSSUMMEN BETRAGEN:

5.000.000,00pauschal für Personen- und Sachschäden
1.000.000,00Vermögensschäden
500.000,00Schaden an gemieteten unbeweglichen Sachen
1.000,00Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (SB: EUR 50,00 je Versicherungsfall)
2.000,00Schlüsselverlustrisiko (SB: EUR 150,00 je Versicherungsfall)

Brillenschäden gelten mitversichert, hier gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von €  50,00 je Versicherungsfall.

Die Leistung des Versicherers besteht in der Prüfung der Haftpflichtfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Ansprüche von Reiseteilnehmern untereinander sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Haftpflichtversicherung (AHB-BA 2009)

Reiseunfallversicherung

Versichert sind sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter aus dem Verein und aus dem Verband.

Die Versicherungsleistungen betragen je Person:

Versicherungssummen:

UNTER 18 JahreÜBER 18 Jahre
Invaliditätsleistung bis:
Progression bei Vollinvalidität:
€ 55.000,00
225%
€ 55.000,00
225%
Todesfallleistung:€ 10.000,00€ 25.000,00
Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld€ 10,00€ 10,00
Bergungskosten (Unfall-Service):€ 5.000,00€ 5.000,00

Die Leistung erfolgt in Form eines Kapitals, abhängig vom Grad der Invalidität.

Das Krankenhaustagegeld wird nach Anzahl der Tage berechnet, die der Betroffene aus dem Verein und aus dem Verband wegen Unfall im Krankenhaus war.

Die Kosten für die Suche und für die Bergung von Unfallverletzten werden von der Unfallversicherung übernommen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Unfallversicherung (AUB-BA 2009)

Reisekrankenversicherung

Die Krankenversicherung für Vereine und Verbände erstattet in unbegrenzter Höhe nach Vorlage von ordnungsgemäßen und bezahlten Original-Rechnungen alle während des Auslandsaufenthaltes medizinisch notwendigen und unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Ferner die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung in einfacher Aufsführung sowie Reparaturen von Zahnersatz bei akut auftretenden Zahnschmerzen bis zu 100 % (max. € 500,00 während des versicherten Zeitraumes), nicht aber für bereits vorhandene Zahnschäden!

Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung im Heimatland muss der Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Mitversichert sind medizinisch sinnvolle und vertretbare Rückführungskosten Erkrankter, sowie Überführungskosten bei Todesfällen.

TIPP:

Es kann vorkommen, dass einige Ärzte im Ausland die Behandlung nicht auf internationalen Krankenschein durchführen, sondern nur gegen Bezahlung. Wir erstatten Ihnen die entstandenen Kosten nach Vorlage der Originalrechnung!

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-BA-AR-2009)

Reisegepäckversicherung

In der Reisegepäckversicherung für Vereine und Verbände sind Schäden und Verluste durch Transporteinwirkung, höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer Wasser und das Skibruchrisiko (ausgenommen von Skiern ohne Fabriknummer sowie gemietete, geliehene oder vermietete Skier) versichert

Wertgegenstände, z. B. Fotoapparate und Videokameras, Musikinstrumente, Radios, Schmuck usw., sind bis zur Versicherungssumme in Höhe von €  1.000,00 mitversichert.

Der Gesamtwert der im Gepäck oder am Körper getragenen Gegenstände ist bis zur Versicherungssumme in Höhe von €  2.000,00 versichert.

Ihr Reisegepäck hat einen höheren Gesamtwert von mehr als €  2.000,00?
Wir erhöhen die Versicherungssumme für Sie!

Die Reisegepäckversicherung umfasst auch das Campingrisiko.

Allgemeine Bedingungen für die Reisegepäckversicherung (AVBR 2008)

Reiserechtsschutzversicherung

Schadenersatz-Rechtsschutz für gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z. B. Reiseteilnehmer erleidet durch einen Dritten einen Schaden).

Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Rechtsschutz für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren, die sich aus Unfällen ergeben können, wenn für den Unfalltag Versicherungsschutz gegeben war.

Vertragsrechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im Zusammenhang mit der angemeldeten Reise abgeschlossen wurden (gilt nicht für Kfz-Mietverträge).

Übernommen werden bis Vers. Summe je Schadenfall € 50.000,00 (außerhalb von Europa: € 25.000,00).

  • Honorare für Rechtsanwälte freier Wahl;
  • Kosten für Gerichte und Zeugen;
  • Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind;
  • Kautionsstellung bei Strafverfahren im Ausland.

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2005)

Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV)

Die Reisrücktrittskostenversicherung für die Gruppe Austauschmaßnahmen und Schüleraustausch leistet, wenn Sie Ihre Reise kurzfristig absagen müssen und Ihnen der Reiseveranstalter hohe Stornogebühren in Rechnung stellt. Die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt, wenn Sie die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten können. Wie z.B.:

  • bie Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, usw.;
  • bei Impfunverträglichkeit des Versicherten
  • bei Schwangerschaft einer Versicherten
  • bei Schaden am Eigentum eines Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

Sollten die nachweislich entstandenen Rückreisekosten den Reisepreis übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den übersteigenden Betrag, abzüglich der Selbstbeteiligung.

Höhe der Selbstbeteiligung: €  25,00 bei jedem Versicherungsfall pro Person.
Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von jedem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens €  25,00 pro Person.

Tipp bei Rücktritt von der Reise

Die Reise unverzüglich stornieren, sämtliche sachdienliche Auskünfte wie z.B. ärztliche Atteste, Buchungsunterlagen usw. an BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH senden.

Allgemeine Bedingungen für die Bernhard Assekuranz Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung (ABRV-BA 2009)