Reiseversicherung für Kinder- und Jugendgruppen aus osteuropäischen Ländern

Wichtiges für Sie in Kürze:

  • Günstige Reisversicherungen für Kinder- und Jugendgruppen aus osteuropäischen Ländern bis 64 Jahre
  • Die Reiseversicherung ist auf die Bedürfnisse der Gruppe speziell zugeschnitten
  • Die Versicherung gilt für Kindergruppen und Jugendgruppen bei Reisen nach Deutschland
  • Gültig für Kinder- und Jugendgruppen ab 5 Personen
  • Die Versicherung gilt für maximal 90 Tage
  • Die gesamte Reiseversicherung gilt in Deutschland sowie in den Ländern der EU einschl. Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island.

Unsere Prämien für Sie im Überblick:

TarifBeschreibungPrämie je Tag/Person
Kombination S Reisekrankenversicherung*   € 0,33
Kombination T Reisekrankenversicherung*
Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung**
€ 0,33
€ 0,20
€ 0,53
Kombination U Reisekrankenversicherung*
Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- Reisegepäck und Reiserechtsschutzversicherung**
€ 0,33

€ 0,54
€ 0,87
 online
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Die Reiserücktrittskostenversicherung errechnet sich aus dem Reisepreis folgendermaßen für Reiseteilnehmer: Reisepreis x 2 %
Der Reisebeginn muss mind. 14 Tage nach dem Abschlusstermin liegen.

* kann auf Antrag ausgeschlossen werden
** inkl. z. Zt. gültiger Versicherungssteuer

Reisehaftpflichtversicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der jeweiligen Veranstalter von Reisemaßnahmen, der Aufsichtspersonen (z. B. bei Aufsichtspflichtverletzung) und der Reiseteilnehmer.

DIE DECKUNGSSUMMEN BETRAGEN:

5.000.000,00pauschal für Personen- und Sachschäden
1.000.000,00Vermögensschäden
500.000,00Schaden an gemieteten unbeweglichen Sachen
1.000,00Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (SB: EUR 50,00 je Versicherungsfall)
2.000,00Schlüsselverlustrisiko (SB: EUR 150,00 je Versicherungsfall)

Brillenschäden gelten mitversichert, hier gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von €  50,00 je Versicherungsfall.

Die Leistung des Versicherers besteht in der Prüfung der Haftpflichtfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Ansprüche von Reiseteilnehmern untereinander sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Haftpflichtversicherung (AHB-BA 2009)

Reiseunfallversicherung

Versichert sind sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter aus der Kinder- und Jugendgruppe.

Die Versicherungsleistungen betragen je Person:

Versicherungssummen:

UNTER 18 JahreÜBER 18 Jahre
Invaliditätsleistung bis:
Progression bei Vollinvalidität:
€ 55.000,00
225%
€ 55.000,00
225%
Todesfallleistung:€ 10.000,00€ 25.000,00
Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld€ 10,00€ 10,00
Bergungskosten (Unfall-Service):€ 5.000,00€ 5.000,00

Die Leistung erfolgt in Form eines Kapitals, abhängig vom Grad der Invalidität.

Das Krankenhaustagegeld wird nach Anzahl der Tage berechnet, die der Betroffene aus der Kinder- und Jugendgruppe wegen Unfall im Krankenhaus war.

Die Kosten für die Suche und für die Bergung von Unfallverletzten werden von der Unfallversicherung übernommen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Unfallversicherung (AUB-BA 2009)

Reisekrankenversicherung

Die Krankenversicherung für Kinder- und Jugendgruppen aus osteuropäischen Ländern erstattet in unbegrenzter Höhe nach Vorlage von ordnungsgemäßen und bezahlten Original-Rechnungen alle während des Auslandsaufenthaltes medizinisch notwendigen und unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Ferner die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung in einfacher Aufsführung sowie Reparaturen von Zahnersatz bei akut auftretenden Zahnschmerzen bis zu 100 % (max. € 500,00 während des versicherten Zeitraumes), nicht aber für bereits vorhandene Zahnschäden!

Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung im Heimatland muss der Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Mitversichert sind medizinisch sinnvolle und vertretbare Rückführungskosten Erkrankter, sowie Überführungskosten bei Todesfällen.

TIPP:
Es kann vorkommen, dass einige Ärzte im Ausland die Behandlung nicht auf internationalen Krankenschein durchführen, sondern nur gegen Bezahlung. Wir erstatten Ihnen die entstandenen Kosten nach Vorlage der Originalrechnung!

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-BA-AR-2009)

Reisegepäckversicherung

In der Reisegepäckversicherung für Kinder- und Jugendgruppen aus osteuropäischen Ländern sind Schäden und Verluste durch Transporteinwirkung, höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser und das Skibruchrisiko (ausgenommen von Skiern ohne Fabriknummer sowie gemietete geliehene oder vermietete Skier) versichert.

Der Gesamtwert der im Gepäck oder am Körper getragenen Gegenstände ist bis zur Versicherungssumme in Höhe von €  2.000,00 versichert.

Wertgegenstände, z. B. Fotoapparate und Videokameras, Musikinstrumente, Radios, Schmuck usw. sind bis zur Versicherungssumme in Höhe von €  1.000,00 mitversichert.

Ihr Reisegepäck hat einen höheren Gesamtwert von mehr als €  2.000,00?
Wir erhöhen die Versicherungssumme für Sie!

Die Reisegepäckversicherung umfasst auch das Campingrisiko.

Allgemeine Bedingungen für die Reisegepäckversicherung (AVBR 2008)

Reiserechtsschutzversicherung

Die Reiserechtsschutzversicherung für Kinder- und Jugendgruppen aus osteuropäischen Ländern bietet Schutz bei Streitigkeiten im Ausland.

Versicherungsschutz besteht für gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder wegen einer Ordnungswidrigkeit, für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren und für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im Zusammenhang mit der angemeldeten Reise abgeschlossen wurden.

Übernommen werden Honorare für Rechtsanwälte freier Wahl, Kosten für Gerichte, Zeugen und Kosten der Gegenseite sowie Kautionsstellung bei Strafverfahren im Ausland bis zur Versicherungssumme in Höhe von 25.000,00 € (je Schadenfall).

Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV)

Die Reisrücktrittskostenversicherung für Kinder- und Jugendgruppen aus osteuropäischen Ländern leistet, wenn Sie Ihre Reise kurzfristig absagen müssen und Ihnen der Reiseveranstalter hohe Stornogebühren in Rechnung stellt. Die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt, wenn Sie die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten können. Wie z.B.:

  • bei Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, usw.;
  • bei Impfunverträglichkeit des Versicherten
  • bei Schwangerschaft einer Versicherten
  • bei Schaden am Eigentum eines Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

Sollten die nachweislich entstandenen Rückreisekosten den Reisepreis übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den übersteigenden Betrag, abzüglich der Selbstbeteiligung.

Höhe der Selbstbeteiligung: €  25,00 bei jedem Versicherungsfall pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von jedem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens €  25,00 pro Person.

Tipp bei Rücktritt von der Reise

Die Reise unverzüglich stornieren, sämtliche sachdienliche Auskünfte wie z.B. ärztliche Atteste, Buchungsunterlagen usw. an BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH senden.

Allgemeine Bedingungen für die Bernhard Assekuranz Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung (ABRV-BA 2009)