Reiseversicherungen für Jugendgruppen
Wichtiges zu unseren Reiseversicherungen für Jugendgruppen im Überblick:
- Günstige Reiseversicherungs-Rahmentarife für Jugendgruppen in Kooperation mit den Jugendringen
- Die Versicherungstarife sind zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnisse der Jugendgruppe
- Es können deutsche Jugendgruppen bei Reisen im In- und Ausland sowie ausländische Jugendgruppen bei Reisen nach Deutschland versichert werden
- Gültig für Jugendgruppen ab 5 Personen
- Die Versicherungsdauer beträgt höchstens 90 Tage
- Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten
Unsere Prämien für Sie im Überblick:
| Tarife für Jugendgruppen | Beschreibung | Prämie je Tag/Person | |
|---|---|---|---|
| Kombination Optimal für Jugendgruppen | Krankenversicherung* Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung** |
€ 0,23 € 0,54 |
€ 0,77 |
| Kombination Standard für Jugendgruppen | Krankenversicherung* Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung** |
€ 0,23 € 0,26 |
€ 0,49 |
| Kombination Inland Optimal für Jugendgruppen | Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung** | € 0,54 | |
| Kombination Inland Standard für Jugendgruppen | Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung** | € 0,26 | |
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Die Reiserücktrittskostenversicherung errechnet sich aus dem Reisepreis folgendermaßen für Reiseteilnehmer: Reisepreis x 2 %
Der Reisebeginn muss mind. 14 Tage nach dem Abschlusstermin liegen.
* kann auf Antrag ausgeschlossen werden
** inkl. z. Zt. gültiger Versicherungssteuer
Reisehaftpflichtversicherung für Jugendgruppen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der jeweiligen Veranstalter von Reisemaßnahmen, der Aufsichtspersonen (z. B. bei Aufsichtspflichtverletzung) und der Reiseteilnehmer.
DIE DECKUNGSSUMMEN BETRAGEN:
| € | 5.000.000,00 | pauschal für Personen- und Sachschäden |
| € | 1.000.000,00 | Vermögensschäden |
| € | 500.000,00 | Schaden an gemieteten unbeweglichen Sachen |
| € | 1.000,00 | Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (SB: EUR 50,00 je Versicherungsfall) |
| € | 2.000,00 | Schlüsselverlustrisiko (SB: EUR 150,00 je Versicherungsfall) |
Brillenschäden gelten mitversichert, hier gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von € 50,00 je Versicherungsfall.
Die Leistung des Versicherers besteht in der Prüfung der Haftpflichtfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Ansprüche von Reiseteilnehmern untereinander sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Reiseunfallversicherung für Jugendgruppen
Versichert sind sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter aus der Jugendgruppe.
Die Versicherungsleistungen betragen je Person:
Versicherungssummen:
| UNTER 18 Jahre | ÜBER 18 Jahre | |
|---|---|---|
| Invaliditätsleistung bis: Progression bei Vollinvalidität: |
€ 55.000,00 225% | € 55.000,00 225% |
| Todesfallleistung: | € 10.000,00 | € 25.000,00 |
| Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | € 10,00 | € 10,00 |
| Bergungskosten (Unfall-Service): | € 5.000,00 | € 5.000,00 |
Die Leistung erfolgt in Form eines Kapitals, abhängig vom Grad der Invalidität.
Das Krankenhaustagegeld wird nach Anzahl der Tage berechnet, die der Betroffene aus der Jugendgruppe wegen Unfall im Krankenhaus war.
Die Kosten für die Suche und für die Bergung von Unfallverletzten werden von der Unfallversicherung übernommen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Unfallversicherung (AUB-BA 2009)
Reisekrankenversicherung für Jugendgruppen
Die Krankenversicherung für die Jugendgruppe erstattet in unbegrenzter Höhe nach Vorlage von ordnungsgemäßen und bezahlten Original-Rechnungen alle während des Auslandsaufenthaltes medizinisch notwendigen und unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Ferner die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung in einfacher Aufsführung sowie Reparaturen von Zahnersatz bei akut auftretenden Zahnschmerzen bis zu 100 % (max. € 500,00 während des versicherten Zeitraumes), nicht aber für bereits vorhandene Zahnschäden!
Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung im Heimatland muss der Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen.
Mitversichert sind medizinisch sinnvolle, vertretbare und notwendige Rückführungskosten Erkrankter, sofern die medizinische Versorgung im Reiseland nicht dem heimatlichen Standard entspricht, sowie Überführungskosten bei Todesfällen.
TIPP
Es kann vorkommen, dass einige Ärzte im Ausland die Behandlung nicht auf internationalen Krankenschein durchführen, sondern nur gegen Bezahlung. Wir erstatten Ihnen die entstandenen Kosten nach Vorlage der Originalrechnung!
Reisegepäckversicherung für Jugendgruppen
In der Reisegepäckversicherung für Jugendgruppen sind Schäden und Verluste durch Transporteinwirkung, höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser und das Skibruchrisiko (ausgenommen von Skiern ohne Fabriknummer sowie gemietete geliehene oder vermietete Skier) versichert.
Der Gesamtwert der im Gepäck oder am Körper getragenen Gegenstände ist bis zur Versicherungssumme in Höhe von € 2.000,00 versichert.
Wertgegenstände, z. B. Fotoapparate und Videokameras, Musikinstrumente, Radios, Schmuck usw. sind bis zur Versicherungssumme in Höhe von € 1.000,00 mitversichert.
Ihr Reisegepäck hat einen höheren Gesamtwert von mehr als € 2.000,00?
Wir erhöhen die Versicherungssumme für Sie!
Die Reisegepäckversicherung umfasst auch das Campingrisiko.
Allgemeine Bedingungen für die Reisegepäckversicherung (AVBR 2008)
Reiserechtsschutzversicherung für Jugendgruppen
Die Reiserechtsschutzversicherung für Jugendgruppen leistet bei Streitigkeiten im Ausland.
Versicherungsschutz besteht für gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder wegen einer Ordnungswidrigkeit, für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren und für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im Zusammenhang mit der angemeldeten Reise abgeschlossen wurden.
Übernommen werden Honorare für Rechtsanwälte freier Wahl, Kosten für Gerichte, Zeugen und Kosten der Gegenseite, sowie Kautionsstellung bei Strafverfahren im Ausland bis zur Versicherungssumme in Höhe von € 50.000,00 €, je Schadenfall (außerhalb von Europa: € 25.000,00).
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2005)
Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV) für Jugendgruppen
Die Reisrücktrittskostenversicherung für Jugendgruppen leistet, wenn Sie Ihre Reise kurzfristig absagen müssen und Ihnen der Reiseveranstalter hohe Stornogebühren in Rechnung stellt. Die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt, wenn Sie die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten können. Wie z.B.:
- bei Tod, Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, usw.;
- bei Impfunverträglichkeit des Versicherten
- bei Schwangerschaft einer Versicherten
- bei Schaden am Eigentum eines Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
Sollten die nachweislich entstandenen Rückreisekosten den Reisepreis übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den übersteigenden Betrag, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Höhe der Selbstbeteiligung: € 25,00 bei jedem Versicherungsfall pro Person.
Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von jedem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens € 25,00 pro Person.
Tipp bei Rücktritt von der Reise
Die Reise unverzüglich stornieren, sämtliche sachdienliche Auskünfte wie z.B. ärztliche Atteste, Buchungsunterlagen usw. an BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH senden.
Unsere Produkte
Versicherungen für Au-Pairs, Sprachschüler, Gäste, Work&Travel
in Deutschland im Ausland- Work & Travel Versicherung
- Versicherung für Ausländer im Ausland
- Uni & sonstige Bildungseinrichtungen
- Jahres-Reiseversicherung für Urlaubsreisen
- Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter
- Versicherungsschutz für Erntehelfer
- Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisen
- Reiserücktrittsversicherungen
Kontakt
Für alle Fragen und Informationen steht Ihnen zusätzlich unser Team jederzeit gerne und unverbindlich zur Verfügung.
Mühlweg 2b
82054 Sauerlach
Telefon: (0 81 04) 89 16-0
Telefax: (0 81 04) 89 17-35
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