German American Partnership Program - GAPP - Reiseversicherung
Wichtiges für Sie in Kürze:
- Speziell für GAPP-Reisegruppen bietet die BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH eine günstige Reiseversicherung.
- Die Versicherung gilt für deutsche Schüler, Lehrer und andere Begleitpersonen für Reisemaßnahmen in die USA sowie für amerikanische Schüler, Lehrer und Begleitpersonen in Deutschland
- Gruppen ab 5 Personen
- Die maximale Laufzeit der Versicherung beträgt 90 Tage
- Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten!
Unsere Prämien für Sie im Überblick:
| Tarif | Beschreibung | Prämie je Tag/Person | |
|---|---|---|---|
| Kombination G | Krankenversicherung* Haftpflicht- und Unfallversicherung** |
0,23 € 0,05 € |
0,28 € |
| Kombination H | Krankenversicherung* Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung** |
0,23 € 0,10 € |
0,33 € |
| Kombination I | Krankenversicherung* Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung** |
0,23 € 0,43 € |
0,66 € |
| Reiserücktrittskostenversicherung | Gesamtpreis darf pro Person nicht 3.000 € übersteigen | 2% vom Reisepreis |
2% |
| online abschließen |
|||
Der Reisebeginn muss mind. 14 Tage nach dem Abschlusstermin liegen.
* kann auf Antrag ausgeschlossen werden
** inkl. z. Zt. gültiger Versicherungssteuer
Versicherungsumfang und Versicherungsleistungen
Reisehaftpflichtversicherung für German American Partnership Program (GAPP)
ersichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reiseteilnehmer. Die Leistungen des Versicherers bestehen in der Prüfung der Haftpflichtfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und in der Abwehr unberechtigter Forderungen.
DIE DECKUNGSSUMMEN BETRAGEN:
| € | 5.000.000,00 | pauschal für Personen- und Sachschäden |
| € | 1.000.000,00 | Vermögensschäden |
| € | 500.000,00 | Schaden an gemieteten unbeweglichen Sachen |
| € | 1.000,00 | Schäden an gemieteten beweglichen Sachen, außer Kraftfahrzeuge. Selbstbeteiligung EUR 50,00 je Versicherungsfall |
| € | 2.000,00 | Schlüsselverlustrisiko. Selbstbeteiligung EUR 150,00 je Versicherungsfall |
Brillenschäden gelten mitversichert, hier gilt eine Selbstbeteiligung von € 50,00 je Versicherungsfall.
Ansprüche von Reiseteilnehmern untereinander sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Reiseunfallversicherung für German American Partnership Program (GAPP)
Versichert sind Unfälle, die Reiseteilnehmern und Reiseleitern während der Reise zustoßen. Als Unfall gilt ein Ereignis, das plötzlich und unerwartet von außen auf den Körper einwirkt und eine Schädigung verursacht.
Bei bleibender körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung (Invalidität) erfolgt die Leistung hierzu in Form einer Kapitalzahlung, jeweils abhängig vom Grad der dauernden Beeinträchtigung.
Das Krankenhaustagegeld wird für die Anzahl von Tagen gezahlt, die der Betroffene aufgrund eines Unfalles im Krankenhaus war.
Die Versicherungsleistungen betragen je Person:
Versicherungssummen:
| UNTER 18 Jahre | ÜBER 18 Jahre | |
|---|---|---|
| Leistung bei 100 %-iger Invalidität Progression Grundsumme für Invalidität | € 87.500,00 350% € 25.000,00 | € 87.500,00 350% € 25.000,00 |
| Todesfallleistung: | € 5.000,00 | € 30.000,00 |
| Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | € 10,00 | € 10,00 |
Reisekrankenversicherung für German American Partnership Program (GAPP)
Heil- und Zahnbehandlungskosten
Versichert sind in unbegrenzter Höhe alle während des Auslandsaufenthaltes medizinisch notwendigen, unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen.
Ferner die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von Zahnersatz bei akut auftretenden Zahnschmerzen bis 100%. Insgesamt nicht mehr als € 500,00 während des versicherten Zeitraumes.
Hinweis
Bei Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind nicht mitversichert (Vorerkrankungen). Ebenso bereits vorhandene Zahnschäden.
Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung im Heimatland muss der Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen.
Rückführungs- und Überführungskosten
Mitversichert sind medizinisch sinnvolle und vertretbare notwendige Rückführungskosten Erkrankter, sofern die medizinische Versorgung im Reiseland nicht dem heimatlichen Standard entspricht.
Überführungskosten bei Tod in das Heimatland oder Bestattungskosten am Sterbeort sind bis € 10.000,00 mitversichert.
Hinweis
Mit den USA besteht kein Sozialversicherungsabkommen, so dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet.
Allgemeine Versicherungsbedingungen Auslandsreisekrankenversicherung
Reisegepäckversicherung für German American Partnership Program (GAPP)
Versichert ist das gesamte Reisegepäck. Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden.
Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet. Versichert sind Schäden und Verluste durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl, Brand Explosion. Die Reisegepäckversicherung umfasst auch das Campingrisiko. Das Reisegepäck ist bis zur Höhe einer Versicherungssumme von € 2.000,00 versichert.
Wertgegenstände z.B. Fotoapparate und Videokameras, Musikinstrumente, Radios, Schmuck usw. sind soweit sie bestimmungsgemäß benutzte werden, bis € 1.000,00 mitversichert.
Für Liegen- und Stehenlassen von Gegenständen erfolgt kein Ersatz! Nicht unter die Versicherung fallen u.a. Geld, Fahrkarten und Urkunden, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Prothesen jeder Art sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, einschließlich Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte.
Reiserechtsschutzversicherung für German American Partnership Program (GAPP)
Die Reiserechtsschutzversicherung für GAPP-Gruppen leistet bei Streitigkeiten im Ausland.
Versicherungsschutz besteht für gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder wegen einer Ordnungswidrigkeit, für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren und für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im Zusammenhang mit der angemeldeten Reise abgeschlossen wurden.
Übernommen werden Honorare für Rechtsanwälte freier Wahl, Kosten für Gerichte, Zeugen und Kosten der Gegenseite, sowie Kautionsstellung bei Strafverfahren im Ausland bis zur Versicherungssumme in Höhe von 50.000,00 €, je Schadenfall (außerhalb von Europa: € 25.000,00).
Allgemeine Versicherungsbedingungen Rechtsschutzversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV) für German American Partnership Program (GAPP)
Die Reisrücktrittskostenversicherung für GAPP-Reisegruppen leistet, wenn Sie Ihre Reise kurzfristig absagen müssen und Ihnen der Reiseveranstalter hohe Stornogebühren in Rechnung stellt. Die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt, wenn Sie die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten können. Wie z.B.:
- bei Tod, Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, usw.;
- bei Schwangerschaft einer Versicherten;
- bei Impfunverträglichkeit des Versicherten;
- bei Schaden am Eigentum eines Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
Sollten die nachweislich entstandenen Rückreisekosten den Reisepreis übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den übersteigenden Betrag, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Höhe der Selbstbeteiligung:
€ 25,00 bei jedem Versicherungsfall pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von jedem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens € 25,00 pro Person.
Tipp bei Rücktritt von einer Reise
Die Reise ist unverzüglich zu stornieren, sämtliche sachdienliche Auskünfte, wie z.B. ärztliche Atteste, Buchungsunterlagen usw. an BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH senden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen Reiserücktrittkostenversicherung
Anmeldung und Einzahlung
Die Anmeldung erfolgt auf dem hier beigefügten Formblatt per Post/Fax oder per Online Antrag und muss spätestens vor Reisebeginn bei Abschluss mit Reiserücktrittkostenversicherung spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vorliegen. Der auf dem Anmeldeformular errechnete Betrag ist spätestens einen Tag vor dem gewünschten Versicherungsbeginn auf das Konto der BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH zu überweisen.
Bankverbindung in Deutschland
Kreissparkasse Miesbach
Bankleitzahl: 711 525 70
Kontonummer: 872 06 41
Internationale Bankverbindung
IBAN: DE18711525700008720641
SWIFT (BIC): BYLADEM1MIB
Bitte dabei unbedingt die Reiseanmeldungsnummer angeben!
Die Einzahlungsquittung ist gut aufzubewahren, sie ist die Versicherungsbestätigung!
Gesonderte Rechnungstellung erfolgt nicht mehr.
Bei Online-Antrag kann auch per Kreditkarte bezahlt werden.
Die Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung wird von der Würzburger-Versicherung, die Reisegepäckversicherung von der Generali-Versicherung und die Rechtsschutzversicherung wird von der ARAG-Versicherung gezeichnet.
Unsere Produkte
Versicherungen für Au-Pairs, Sprachschüler, Gäste, Work&Travel
in Deutschland im Ausland- Work & Travel Versicherung
- Versicherung für Ausländer im Ausland
- Uni & sonstige Bildungseinrichtungen
- Jahres-Reiseversicherung für Urlaubsreisen
- Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter
- Versicherungsschutz für Erntehelfer
- Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisen
- Reiserücktrittsversicherungen
Kontakt
Für alle Fragen und Informationen steht Ihnen zusätzlich unser Team jederzeit gerne und unverbindlich zur Verfügung.
Mühlweg 2b
82054 Sauerlach
Telefon: (0 81 04) 89 16-0
Telefax: (0 81 04) 89 17-35
info@bernhard-reise.com


