Reise-Rücktrittsversicherung und UrlaubsgarantieBR Bewertungen

Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
Exklusiver Reiseschutz für Mitglieder des DAV, ÖAV und AVS

  • Erstattung der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Absicherung bei Reiseabbruch und unvorhergesehenen Ereignissen
  • Weltweite Gültigkeit – ideal für Bergtouren, Wanderurlaube und Auslandsreisen
  • Kein Selbstbehalt bei allen Ereignissen

Versichert starten – sofort gültiger Reiseschutz

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  • Weltweiter
    Reiseschutz
  • 70 Jahre
    Erfahrung
  • 21.500
    Kunden
  • Günstige
    Rahmentarife

Exklusiver Reiseschutz

Versicherungsumfang

Personenkreis

Für alle Personen, die sich auf Reisen über den Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV) sowie der Verbandspartner und des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) und des Alpenvereins Südtirols (AVS) befinden.

  

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Bedingungen und Dokumente

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der Stornokosten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. 30,00 EUR pro Person bei Umbuchungen bis max. 42 Tage vor Reiseantritt



  • Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Erstattung der Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung



  • Unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Impfunverträglichkeit
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen
  • Nichtversetzung oder Schulwechsel
  • Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt
  • Erkrankung eines Hundes

Reise-Rücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Weitere wichtige Informationen

Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen

Versicherungssumme:
bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises; maximal EUR 10.000,00

Vertragsabschluss
Sofort bei Buchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Prämie
2,10 % vom Reisepreis pro Person

Risikoträger
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg